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Kroatien | Änderungen des Gesetzes über die Körperschaftsteuer
Mit der mit Wirkung ab geltenden Steuergesetznovelle (s. Amtsblatt der Republik Kroatien, Nr. 80/2010) wird für juristische Personen der Gewinnsteuersatz von 20 % weiter beibehalten. Ausnahmen können nur für Unternehmen aus einem EU-Land (bei Nichtresidenten) geltend gemacht werden, in dem der allgemeine oder durchschnittliche Gewinnsteuersatz (Körperschaftsteuersatz) weniger als 12,5 % beträgt. Betroffen von den Neuregelungen sind u. a. die von der Gewinnsteuerbasis absetzbaren Ausgaben sowie die Amortisationen. So können Beiträge des Arbeitgebers für freiwillige Rentenversicherungen der Arbeitnehmer an betreffende inländische Versicherungsfonds von der Gewinnsteuerbasis abgesetzt werden. Die Mindestwertgrenze für langlebige materielle und nichtmaterielle Güter, die der Abschreib...