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Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit bei Berufsbetreuung durch Anwaltssozietät
Eine Sozietät von Rechtsanwälten, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig sind, erzielt aus der S. 677Berufsbetreuung Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ( Änderung der Rechtsprechung). Die Abfärberegelung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG findet daher keine Anwendung (Bezug: § 18 Abs. 1 Nr. 3, § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG).
Der BFH begründete die Entscheidung ebenso wie im Parallelfall VIII R 14/09 (siehe vorstehend). Das FA hatte die Berufsbetreuung als gewerblich und wegen § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG die gesamten, also auch die Einkünfte der Sozietät aus der Anwaltstätigkeit, als gewerbesteuerpflichtig behandelt. Im Urteilsfall betreuten die Gesellschafter der Sozietät jeweils selbst die ihnen übertragenen Betreuungen. Es blieb offen, wie die Betreuungen im Hinblick auf die Vervi...