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Gewerbesteuer | Verfassungsmäßigkeit von § 8a GewStG 2003 (Hinzurechnung des Gewerbeertrags von Tochtergesellschaften mit niedriger Gewerbesteuerbelastung)
§ 8a GewStG 2002 i. d. F. des Steuervergünstigungsabbaugesetzes vom ist verfassungsgemäß. Die Hinzurechnung des Gewerbeertrags bei den Gesellschaftern nach § 8a GewStG bewirkt zwar eine Ungleichbehandlung gegenüber Gesellschaftern, deren Tochtergesellschaften keiner niedrigen Gewerbesteuerbelastung unterliegen. Diese Ungleichbehandlung ist jedoch durch einen sachlichen Grund, nämlich die Verhinderung von (Gewerbe-)„Steueroasen” gerechtfertigt (Bezug: § 8a GewStG 2003; Art. 76 Abs. 1, Art. 77, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12, Art. 14, Art. 20 Abs. 3 SGG).
§ 8a GewStG 2003 wurde bereits durch das Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom (BGBl I S. 2922) wieder mit Wirkung ab dem Erhebungszeitraum 2004 aufgehoben. Die Vorschrift war damit nur für den Erhebungszeitraum 2003 anzuwenden. Sie regelte die H...