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BFH 10.03.2010 VI R 36/08, StuB 17/2010 S. 680

Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Bewertung von den Arbeitnehmern kostenlos überlassenen Genussrechten i. H. von 44 € monatlich

§ 19a Abs. 2 Satz 2 EStG in der im Streitjahr 2005 geltenden Fassung ist nur in den Fällen anzuwenden, in denen der aus der Annahme des Angebots des Arbeitgebers zur Überlassung einer Vermögensbeteiligung für den Arbeitnehmer entstehende Vorteil bis zur tatsächlichen Überlassung noch Veränderungen unterliegen kann. Beziffert der Arbeitgeber jedoch in seinem Überlassungsangebot den Vorteil mit einem feststehenden Betrag, bedarf es für die Ermittlung des geldwerten Vorteils nicht der Heranziehung des § 19a Abs. 2 Satz 2 EStG (Bezug: § 19a Abs. 2 Satz 2, § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG 2005).

Praxishinweise

(1) Der Anwendungsbereich des § 19a Abs. 2 Satz 2 EStG 2005 ist somit auf die Fälle der verbilligten oder unentgeltlichen Überlassung von Wertpapieren durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu beschränken, in denen im Zeitpunkt des Überlassungsbeschlusses der geldwer...