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Einkommensteuer | Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei Leiharbeitnehmern
Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte (Bezug: § 9 Abs. 5, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Sätze 1, 2, 3, 5 EStG).
Ein Abzug von Verpflegungsmehraufwand ist nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG zulässig, wenn der Stpfl. vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit entfernt betrieblich bzw. beruflich tätig wird. Als Tätigkeitsmittelpunkt eines Arbeitnehmers in diesem Sinne gilt jeweils jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehme...