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BFH | Art. X NATO-Truppenstatut, Rückkehrwille
(1) Die Frage, ob der Aufenthalt eines Mitglieds des zivilen Gefolges der amerikanischen Armee ausschließlich auf dem Umstand der Mitgliedschaft bei einem zivilem Gefolge beruht, ist im Wesentlichen eine Frage tatsächlicher Art, die vom zuständigen FG als Tatsacheninstanz zu beantworten ist. Maßgeblich sind die Lebensumstände des jeweiligen Besteuerungszeitraums. Die Beweislast für die Voraussetzungen des Art. X Abs. 1 NATO-Truppenstatut trägt der Stpfl. (2) Es verstößt nicht gegen das Völkerrecht, bei der Prüfung des Art. X Abs. 1 NATO-Truppenstatut Feststellungen zum Rückkehrwillen zu treffen.
[i]Alle Steuererklärungen der Kläger wurden in den USA abgegebenDer Kläger, ein amerikanischer Staatsangehöriger, leistete vom Februar 1953 bis Februar 1955 den Wehrdienst in der Bundesrepublik. Während seiner Tätigkeit lernte er die bei den US-Behörden ...