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Umsatzsteuer | Begriff der „Ansässigkeit” des Steuerpflichtigen
Mit Beschluss v. hat der XI. Senat des BFH dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist ein Steuerpflichtiger bereits dann ein „im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger” i. S. des Art. 21 Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-RL, wenn er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland hat, oder muss als weitere Voraussetzung hinzukommen, dass er seinen privaten Wohnsitz nicht im Inland hat?
Es ist zu begrüßen, dass der BFH die [i]Huschens, NWB 25/2010 S. 1976; Serafini, NWB 14/2010 S. 1078Klarstellung eingeleitet hat, ob eine natürliche Person, die ihr Unternehmen vom Ausland aus betreibt, inländischer Unternehmer ist, falls sie in Deutschland ihren privaten Wohnsitz hat, wenn es um die Verlagerung der Umsatzsteuerschuld nach § 13b UStG geht.