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Allgemeines Steuerrecht | Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Unwetterschäden im Juni und Juli 2010
Durch Unwetter im Juni und Juli sind in weiten Teilen Baden-Württembergs beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung der Schäden führt bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen. Das FinMin Baden-Württemberg weist daher in seinem Erlass v. auf zahlreiche steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten und auf steuerliche Hilfsmaßnahmen hin.