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Allgemeines Steuerrecht | Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Flut-Katastrophe in Pakistan
Das BMF regelt mit Schreiben v. die Steuervergünstigungen, die bei einem Engagement für die Opfer der Flutkatastrophe Ende Juli in Pakistan gelten. Die Steuererleichterungen betreffen die Einkommen-, Lohn- und Umsatzsteuer. Sie gelten für Leistungen vom bis zum . Die in dem Schreiben zusammengefassten Verwaltungsregelungen betreffen folgende Punkte: Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Zuwendung als Sponsoring-Maßnahme, Zuwendungen an Geschäftspartner, Sonstige Zuwendungen), Lohnsteuer (Unterstützung an Arbeitnehmer, Arbeitslohnspende), Spenden (Vereinfachter Zuwendungsnachweis), Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften für durch die Flut geschädigte Personen [i]Hilbert, NWB 10/2010 S. 738sowie Umsatzsteuer. Im Unterschied zu bisherigen derartigen BMF-Schreiben ...