Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auswirkung der Insolvenz auf umsatzsteuerliche Organschaftsverhältnisse
Zeitpunkt der Beendigung der Organschaft
[i]Müller/Dr. Stöckel, Die Organschaft, geplanter Erscheinungstermin Dezember 2010, NWB Verlag Herne, ISBN: 978-3-482-44608-5Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG; Abschn. 21 UStR). Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bilden Organträger und Organgesellschaft(en) ein Unternehmen im Sinne des UStG. Sie werden beim Finanzamt für Umsatzsteuerzwecke nur unter einer Steuernummer geführt und geben unter dieser Steuernummer konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldungen und -jahreserklärungen ab. Steuerschuldner der [i]Jacobs, NWB 32/2010 S. 2524Umsatzsteuer ist ebenfalls nur dieses Unternehmen. Umsätze zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft sind nicht steuerbare Innenumsätze. Ob die Organschaft von den Beteiligten gewollt ist oder nicht, spielt für die umsatzsteuerliche Würdigung keine Rolle. Die umsatzsteuerliche Organschaft endet zu dem Zeitpunkt, an dem eine der Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist. Ab diesem Zeitpunkt sind sowohl der ehemalige Organträger als auch die ehemalige Organgesellschaft als eigenes Steuersubjekt (Unternehmer im Sinne des UStG) anzusehen. Spätestens bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens...