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BBK Nr. 17 vom Seite 797

Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach BilMoG

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 815Durch das BilMoG hat die bilanzielle Abbildung von Pensionsrückstellungen erhebliche Änderungen erfahren. Insbesondere die Berücksichtigung zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen wird bei den Pensionsrückstellungen zu einem deutlich realitätsnäheren Bilanzausweis führen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in BBK 17/2010 S. 815.

I. Pensionsrückstellungen vor dem BilMoG

Handelsrechtlich sind Pensionsverpflichtungen als ungewisse Verbindlichkeiten anzusehen, für die generell nach § 249 Abs. 1 HGB a. F. Rückstellungen zu bilden sind. Abweichend von dieser allgemeinen Passivierungspflicht [i]Ungewisse Verbindlichkeiterlaubt Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB a. F. ein Passivierungswahlrecht für unmittelbare Pensionsverpflichtungen, die vor dem rechtlich zugesagt wurden (sog. Altzusagen).

Bezüglich der Bewertung schreibt § 253 HGB a. F. lediglich die Bewertung mit einem nach vernünftiger [i]Stichtagsprinzipkaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrag vor. Es gilt das sog. Stichtagsprinzip, nach dem Lohn- und Gehaltssteigerungen erst dann zu berücksichtigen sind, wenn sie konkret vereinbart wurden.

Steuerrechtlich ist die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG geregelt, der ein Passivierungswahlrecht für Pensionsrückst...