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Grundstücksrecht | Grundbuchrechtlicher Nachweis bei Erwerb durch GbR
Soll ein Grundstück durch Einbringung auf eine bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts übergehen, dann müssen sich bereits aus der notariellen Auflassungsurkunde hinreichende Merkmale zur Identifizierung dieser Gesellschaft ergeben. Die bloße Bezeichnung anhand ihrer Gesellschafter und eines allgemein gehaltenen Unternehmenszwecks (hier: Halten und Verwalten von Grundbesitz) ohne weitergehende Angaben etwa zu Gründungszeitpunkt, -ort, Sitz oder Name reichen nicht aus, um die Gesellschaft als unverwechselbares Rechtssubjekt identifizierbar zu machen. Dies rechtfertigt bereits die Zurückweisung des Eintragungsantrags.
Die Problematik, wie der Nachweis von Identität, Existenz und Vertretungsberechtigung einer GbR, die Grundvermögen erwerben will, zu erb...BGBl 2009 I S. 2173