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Investitionszulage | Einheitsbetrachtung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Besitz- und Betriebsunternehmen sind im Zulagenrecht auch dann einheitlich zu betrachten (sog. Merkmalszurechnung), wenn beide Kapitalgesellschaften sind. Eigengewerbliche Tätigkeiten der Besitzgesellschaft stehen dem nicht entgegen. (2) Ein vom Betriebsunternehmen angeschafftes Wirtschaftsgut gehört im zulagenrechtlichen Sinne weiterhin zu dessen Anlagevermögen, wenn es nach Veräußerung an das Besitzunternehmen aufgrund eines Leasingverhältnisses weiter genutzt wird (Sale-and-lease-back-Vertrag).
Die zulagenrechtliche Einheitsbetrachtung der Betriebsaufspaltung widerspricht der immer stets wiederholten These von der Existenz zweier Betriebe bei der ertragsteuerlichen Würdigung der Betriebsaufspaltung. Der III....