Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Halbabzugsverbot bei symbolischem Kaufpreis
Der BFH hatte mit Entscheidungen v. - IX R 42/08 (BStBl 2010 II S. 220) und v. - IX B 227/09 (BStBl 2010 II S. 627) klargestellt, dass das Halbabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG in den Fällen eines Auflösungsverlusts nicht anzuwenden ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei Einnahmen aus seiner Beteiligung erzielt hatte. Strittig ist bisher allerdings insbesondere die Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots nach § 3c Abs. 2 Satz 1 [i]Loose/Michel, NWB 22/2010 S. 1736EStG in Fällen mit nur geringfügigen Einnahmen nach § 17 EStG. Das entschieden, dass auch im Falle eines nur symbolischen Kaufpreises von 1 € das Halbabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG als typisierende Komplementärregelung zu § 3 Nr. 40 EStG zulässig sei. Die OFD Rheinland hat am , Kurzinfo ESt 33/2010 NWB TAAAD-47638, eine Verwaltungsanweisung zum Halbabzugsverbot und zur Anwendung dieser für Steuerpflichtige nac...