Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neuorganisation von „Hartz IV”
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAD-48772 Mit ) wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum Stichtag die organisatorische Durchführung des im SGB II kodifizierten Leistungssystems der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV”) neu zu gestalten. Hintergrund war der Umstand, dass die bisherige „Mischverwaltung”(d. h., das Zusammenwirken von Bundesagentur für Arbeit einerseits und Kommunen andererseits in den sog. Arbeitsgemeinschaften) mit der Verfassung nicht in Einklang stand, die eine transparente Zuordnung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten fordert. Dem Gesetzgeber standen verschiedene Möglichkeiten offen, dieser Vorgabe zu genügen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Organisation der Jobcenter und Optionskommunen
[i]Verfassungsänderung und organisatorische WeiterentwicklungDer Gesetzgeber hat die Vorgaben des BVerfG in der Weise eingelöst, dass eine Grundgesetzänderung vorgenommen wurde (mittels des „Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes [Art. 91e]”, v. [BGBl I S. 944]). Mit Hilfe dieser Verfassungsänderung wurde zunächst einmal erreicht, dass es auch in Zukunft eine „Mischverwaltung” geben kann.
Zusätzlich hat der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur W...BGBl I S. 1112