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NWB direkt Nr. 35 vom Seite 922

Die Jahresgrenzbetragsregelung für Kindergeld ist verfassungsgemäß

Dr. Alfred Hollatz

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAD-48765 Nicht selten wird das Kindergeld versagt, obwohl der Jahresgrenzbetrag nur geringfügig überschritten ist. Das BVerfG hat nun mit Beschluss v. - 2 BvR 2122/09 NWB VAAAD-48203 endgültig klargestellt, dass die Ausgestaltung des Jahresgrenzbetrags als Freigrenze nicht verfassungswidrig ist.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Jahresgrenzbetrag als Freigrenze

[i]Verstoß gegen Grundsatz der Belastungsgleichheit?Für ein volljähriges Kind besteht Anspruch auf Kindergeld nur dann, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 8.004 € (von 2004 bis 2009: 7.680 €) im Kalenderjahr hat. Diese Regelung hat zur Folge, dass Eltern, deren Kind mit seinen Einkünften und Bezügen den Grenzbetrag um 1 € überschreitet, kein Kindergeld erhalten und ihnen auch nicht der Kinderfreibetrag zusteht. Dagegen erhalten Eltern, deren Kind über 1 € geringere Einkünfte und Bezüge verfügt, den vollen Kindergeldbetrag bzw. den vollen Kinderfreibetrag. Darin wird teilweise ein Verstoß gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit und der Verhältnismäßigkeit gesehen, der zu einer verfassungskonformen Ergänzung durch eine Über...