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Hinzurechnung steuerfreier Dividenden
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAD-48673 Mit Urteil v. - I R 109/08 NWB IAAAD-44130 hat der I. Senat des BFH entschieden, dass Erträge aus Anteilscheinen eines Wertpapier-Sondervermögens nach § 8 Nr. 5 GewStG 2002 dem Gewinn aus Gewerbebetrieb des Anlegers hinzuzurechnen sind, soweit sie auf Gewinnanteile aus Beteiligungen des Wertpapier-Sondervermögens entfallen und damit nach § 8b Abs. 1 KStG i. V. mit § 40 Abs. 2 KAGG 2002 bei Ermittlung des Einkommens des gewerblichen Anlegers außer Ansatz bleiben.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Der Sachverhalt
[i]GmbH hält Anteilscheine an zwei WertpapierSondervermögenIm
zugrunde liegenden Sachverhalt hielt eine GmbH Anteilscheine an zwei
Wertpapier-Sondervermögen. Die Beteiligung des Steuerpflichtigen an den
Wertpapier-Sondervermögen lag unter 10 %. Die GmbH erzielte im
Streitjahr 2003 Erträge aus den Anteilscheinen, die auf inländische
und ausländische Dividenden auf der Fondseingangsseite entfielen. Die GmbH
kürzte ihren Gewinn aus Gewerbebetrieb um die Dividenden gem.
§ 40 Abs. 2 KAGG. Das Finanzamt rechnete die bei der Ermittlung
des Einkommens außer Ansatz gebliebenen Dividenden nach § 8
Nr. 5 GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb wieder hinzu. Die hiergegen von
der GmbH erhobene Klage wies das