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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 24 | Vermietung: Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht

Die typisierende Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht gilt bei Vermietungseinkünften nach einem aktuellen Urteil des FG Nürnberg nicht, wenn der Vermieter nicht Eigentümer, sondern nur Zwischenmieter ist, und damit nicht berechtigt ist, eine Abschreibung geltend zu machen.

Sie kennen die gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs : Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung ist grundsätzlich davon auszugehen: Der Vermieter beabsichtigt, letztlich einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften. Das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht ist daher nur ausnahmsweise zu prüfen, wenn besondere Umstände vorliegen. Zum Beispiel, wenn es sich um eine Ferienwohnung handelt, um ein Mietkaufmodell oder um ein Bauherrenmodell mit einem Rückkaufangebot oder einer Verkaufsgarantie. Ansonsten besteht quasi ein Prognoseverbot.

Für Vermieter, die nicht Eigentümer sind, sondern eine angemietete Immobilie weiter vermieten, ist ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Nürnberg wichtig. Danach soll in diesen Fällen die typisierende Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht nicht gelten. Die Finanzrichter begründen di...