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Track 07 | Umsatzsteuer: Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer
Das BMF hat im Nachgang zu einem Urteil des BFH zum Anspruch natürlicher Personen auf die Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke Stellung genommen. Allein eine Erklärung des Antragstellers, ein selbständiges, gewerbliches oder berufliches Tätigwerden zu beabsichtigen, ist danach in Zweifelsfällen nicht ausreichend.
Auf den ersten Blick passt es nicht zusammen: Existenzgründer, die für Umsatzsteuerzwecke eine Steuernummer beantragen, müssen hohe Hürden überspringen. Nicht selten verweigert die Neuaufnahmestelle des Finanzamts die Erteilung einer Steuernummer. Zumindest kann es dauern. Bei der Steuer-Identifikationsnummer hingegen das umgekehrte Bild: Alle Bürger haben unaufgefordert eine Steuer-ID erhalten, doch viele wehren sich dagegen.
Hat eine natürliche Person durch Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet, unternehmerisch tätig zu werden, ist ihr nach einer aktuellen BFH-Entscheidung auf Antrag grundsätzlich eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke zu erteilen. Auf dieses Urteil des Bundesfinanzhofs hatten wir Sie in der Februar-Ausgabe 2010 dieser Hör-CD hingewiesen. Etwas anderes gilt nur in Fällen eines ...