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Reichweite der Kapitalverkehrsfreiheit bei erbschaft- und schenkungsteuerlichen Übertragungen
Gemeinschaftsrechtliche Auswirkungen auf Drittstaatsvermögen
Mit Ausnahme der Kapitalverkehrsfreiheit entfalten die Grundfreiheiten lediglich innerhalb des europäischen Gemeinschaftsgebiets Geltung. Die Kapitalverkehrsfreiheit ist die einzige Grundfreiheit, die auch in Bezug auf Drittstaaten Wirkung entfaltet (Art. 63 AEUV). Innerhalb des Binnenmarktes soll die Kapitalverkehrsfreiheit sicherstellen, dass Kapital ohne (steuerliche) Hemmnisse frei zirkulieren kann. In Bezug auf Drittstaaten müssen der Kapitalverkehrsfreiheit andere Ziele zugeschrieben werden, etwa die Glaubwürdigkeit der einheitlichen Gemeinschaftswährung auf den Weltfinanzmärkten und die Aufrechterhaltung von Finanzzentren im Hinblick auf die Weltwirtschaft (vgl. , Skatteverket/A NWB AAAAC-69724, Tz. 31). Durch die Internationalisierung treten verstärkt Fälle auf, in denen etwa bei Erbfällen auch Auslandsvermögen in die Besteuerung einbezogen wird. Der Frage, inwieweit die Kapitalverkehrsfreiheit in Bezug auf Drittstaaten Wirkung entfaltet, soll im Folgenden nachgegangen werden.
I. Auswirkungen der Kapitalverkehrsfreiheit in Bezug auf innergemeinschaftliche Vorgänge
[i]Viele EuGH-Entscheidungen zur Eingrenzung der KapitalverkehrsfreiheitDie Auswirkungen der Kapitalverkehrsfreiheit hinsichtlich inner...