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IWB Nr. 16 vom Seite 592

Das neue Steuerrecht im Fürstentum Liechtenstein

Auswirkungen auf internationale Strukturen

Thomas Hosp

Das Fürstentum Liechtenstein ist nicht zuletzt durch diverse Diebstähle von Kundendaten bei Banken und Treuhandgesellschaften und deren Verkauf an ausländische Steuerbehörden in den Fokus der internationalen Steuerdiskussion geraten. Die Zukunftsvision des Fürstentums ist jedoch klar: „Weg vom Image einer unkooperativen Steueroase!” (in diesem Sinne Klaus Tschütscher, Regierungschef des Fürstentums Liechtenstein, im Reuters-Interview v. ). Die ersten Schritte waren die Abschlüsse von OECD-konformen Abkommen zum steuerlichen Informationsaustausch, u. a. auch mit Deutschland (vgl. Hosp/Moosbrugger, IWB 2009 F. 5 Liechtenstein Gr. 2 S. 37 NWB DAAAD-30706). Im nächsten Schritt wird Liechtenstein sein nationales Steuerrecht vollständig revidieren und damit ein sowohl international attraktives als auch akzeptiertes System einführen. Neben den zukünftig abzuschließenden DBA wird dies ein weiterer Mosaikstein zum europäischen Zentrum für Vermögens- und Nachfolgeplanung sein.

I. Hintergrund und Zielsetzung

[i]Ein international attraktives und EU-kompatibles SteuerrechtDas derzeitige Liechtensteinische Steuerrecht stammt aus dem Jahr 1961 (Gesetz v. über die Landes- und Gemeindesteuern – Steuergesetz – LGBl 7/1961), ist ursprünglich aus der Schweiz rezipiert und wurde im Laufe der Jahrzehnte nur in wenigen Punkten angepasst. Große Reformschritte sind in der Vergangenheit immer gescheitert (z. B. die Ablehnung der Totalrevision des Steuergesetzes durch das Volk 1990). Bereits vor Jahren wurde jedoch von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein erkannt, dass die vor nunmehr fast 50 Jahren gesetzten steuerlichen Normen an die sozial- und wirtschaftspolitisch geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden müssen, damit es Liechtenstein möglich ist, sich auch weiterhin als international erfolgreicher Wirtschaftsstandort und Finanzplatz zu positionieren. Mit Verabschiedung der Tax-Road Map im Februar 2007 wurden die Ziele für das neue Steuerrecht Liechtensteins festgelegt (FL Tax-Road Map, Ausgangsbasis für eine Steuerreform des