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Der steuerliche Informationsaustausch zwischen Deutschland und Liechtenstein
Im September 2009 wurde zwischen Deutschland und Liechtenstein ein Abkommen geschlossen, welches den Austausch von steuerlich relevanten Informationen zwischen den Behörden ab regelt. Das Abkommen stellt zweifellos einen Paradigmenwechsel in der Steuerpolitik Liechtensteins dar und strahlt im Ergebnis auch auf vergangene Sachverhalte aus.
I. Ausgangslage
Das Fürstentum Liechtenstein hat sich am zur Umsetzung der durch die OECD entwickelten globalen Standards der Transparenz und des Informationsaustausches in Steuerfragen sowie zu einer intensivierten Teilnahme an internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Nichteinhaltung ausländischer Steuergesetze verpflichtet („Liechtenstein Declaration”).
Daraufhin wurde unter anderem mit Deutschland, einem der wichtigsten Handelspartner Liechtensteins, ein Abkommen über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen abgeschlossen. Dieses wird in weiterer Folge einer näheren Betrachtung unterzogen. S. 992
Das Abkommen selbst umfasst insgesamt 14 Artikel und ein Protokoll zum Abkommen, das insbesondere auf die Regelungen der Art. 5, 8 und 13 des Abkommens Bezug nimmt.