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FG Münster 14.1.2010 5 K 2852/05 E, IWB 16/2010 S. 578

FG Münster | Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge bei ausländischen „schwarzen” Investmentfonds

(1) Nicht anrechenbare ausländische Quellensteuern eines Fonds mindern die ausschüttungsgleichen Erträge nach § 17 Abs. 1 Satz 1 AuslInvestmG bzw. § 39 Abs. 1 Satz 1 KAGG. (2) Verwaltungskosten eines Fonds sind bei der Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge auch dann voll abzugsfähig, wenn sie teilweise auf steuerpflichtige Erträge und teilweise auf nicht steuerbare Veräußerungsgewinne entfallen. (3) Dem Abzug einer vom ausländischen Fonds erhobenen Steuer (hier: luxemburgische Taxe d’ Abonnement) von den ausschüttungsgleichen Erträgen steht § 12 Nr. 3 EStG nicht entgegen (EFG 2010 S. 691).

Hinweis:

[i]Bödecker/Binger, IWB 2009 F. 3a Gr. 1 S. 1121 NWB QAAAD-23442 Nachdem der BFH § 18 Abs. 3 AuslInvestmG für unvereinbar mit europäischem Gemeinschaftsrecht erklärt hat ( NWB VAAAD-10748), ging es in...