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BFH 9.6.2010 I R 100/09, IWB 16/2010 S. 578

BFH | Keine „Finalität” ausländischer Betriebsstättenverluste trotz zeitlich begrenzten Verlustvortrags im Betriebsstättenstaat

(1) Der Senat hält auch für Art. 4 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit Art. 20 Abs. 1 Buchst. a DBA Frankreich daran fest, dass Deutschland für Verluste, die ein in Deutschland ansässiges Unternehmen in seiner in Frankreich belegenen Betriebsstätte erwirtschaftet, kein Besteuerungsrecht hat (ständige Rechtsprechung). (2) Ein Verlustabzug kommt abweichend davon aus Gründen des Gemeinschaftsrechts nur ausnahmsweise in Betracht, sofern und soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass die Verluste im Quellenstaat steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar sind (sog. finale Verluste, Anschluss an , Lidl Belgium NWB JAAAC-80208). An einer derartigen „Finalität” fehlt es zwar, wenn der Betriebsstättenstaat nur einen zeitlich begrenzten [i]Cordewener, IWB 2009 F. 11 Gr. 2 S. 989 NWB RAAAD-20585 Vortrag von Verluste...BStBl 2009 I S. 35