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BFH 13.04.2010 IX R 36/09, StuB 16/2010 S. 638

Einkommensteuer | Tausch von Bauerwartungsland gegen späteres Baugrundstück als Anschaffung im Hinblick auf ein späteres „privates Veräußerungsgeschäft”

Überträgt der Eigentümer bei der Veräußerung eines nicht parzellierten Grundstücks eine Teilfläche ohne Ansatz eines Kaufpreises und erhält er dafür gegenüber der erwerbenden Gemeinde einen Rückübertragungsanspruch auf ein entsprechendes, parzelliertes und beplantes Grundstück, so schafft er dieses im Wege des Tausches i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG an (Bezug: § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise

Private Veräußerungsgeschäfte i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Unter Anschaffung oder Veräußerung i. S. des § 23 EStG ist die entgeltliche Veräußerung eines Wirtschaftsguts zu verstehen. Ein entgeltlicher Erwerb eines Grundstücks ist auch im Wege des Tausches...