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StuB 16/2010 S. 644

Ablehnung der Stundung der Verfahrenskosten bei Nichtrealisierung von Steuererstattungsansprüchen

Bei der Beurteilung, ob das Schuldnervermögen zur Kostendeckung ausreicht, können auch Steuererstattungsansprüche von Bedeutung sein. Ansprüche des Schuldners gegen Dritte kann das Gericht einbeziehen, falls diese kurzfristig realisiert werden können. Dabei ist i. d. R. auf die Fälligkeit des Anspruchs abzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die von seinem Handeln abhängige Fälligkeit nicht herbeiführt, und kann ihm im Rahmen der Vermögensprüfung entgegengehalten werden. Im Streitfall hatte der Schuldner auf Anfrage des Amtsgerichts einräumen müssen, in den letzten drei Jahren keine Einkommensteuererklärung vorgenommen zu haben. Ihm wurde die Stundung der Verfahrenskosten verweigert, da einem Schuldner zuzumuten ist, ein entsprechendes Erstattungsverfahren ...