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Haftung des Steuerberaters für Geldstrafe des Mandanten
Hat ein Steuerberater unrichtige Angaben bei der Steuererklärung gemacht, kann er u. U. zivilrechtlich verpflichtet sein, den durch die verhängte Geldstrafe entstandenen Vermögensschaden des Mandanten zu ersetzen. In der Steuererklärung für den Mandanten (Kläger) hatte der beklagte Steuerberater nicht die private Pkw-Nutzung durch den Mandanten erklärt. Da in dem Strafbefehl gegen den Mandanten keine Ausführungen zu seinem Vorsatz ersichtlich waren, konnte sich der Steuerberater nicht darauf berufen, dass sein Mandant von der Fehlerhaftigkeit der Steuererklärung Kenntnis hatte ( NWB MAAAD-43323). Der Steuerberater kann eine Schadensersatzpflicht also dann vermeiden, wenn er im Schadensersatzprozess darlegt und beweist, dass sein Mandant Ke...