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NWB direkt Nr. 34 vom Seite 883

Zusammenfassende Meldung

Die Zusammenfassende Meldung für Zeiträume seit dem erfährt erhebliche Änderungen. Wichtigste Neuerung ist die Pflicht, innergemeinschaftliche Warenlieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte des mittleren Unternehmers seit dem Meldezeitraum Juli 2010 monatlich und nicht mehr vierteljährlich zu melden.

Was ist zu melden?

[i]infoCenter-Beitrag „Zusammenfassende Meldung”NWB IAAAB-05703Einen ersten Einblick ins Thema vermittelt Ihnen der infoCenter-Beitrag „Zusammenfassende Meldung”. Neben einer Definition des Stichworts und Verweisen auf vertiefende Literatur zum Thema, werden alle Aspekte des Themengebiets übersichtlich vermittelt. In den einzelnen Kapiteln (Abgabeverpflichteter, Meldezeitraum und Abgabefrist, Inhalt der Zusammenfassenden Meldung und Verfahrensrecht) finden Sie weiterführende Verweise, z. B. auf einschlägige Literatur, Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Arbeitshilfen. [i]BMF, Schreiben v. 15. 6. 2010 NWB KAAAD-45081Diese Verweise können Sie unmittelbar aus dem Fenster heraus aufschlagen. Sie haben so z. B. direkten Zugriff auf das . S. 884

Hinweis

Aktuelle Änderungen oder anhängige Verfahren zum Thema werden an prominenter Stelle – noch vor einer De...