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Spitzenverbände fordern Fristverlängerung bei der Vorsteuer-Vergütung
Seit 2010 gibt es innerhalb der EU das elektronische Vorsteuer-Vergütungsverfahren, für das eine Frist bis zum 30. 9. des Folgejahres gilt . Anträge auf Vorsteuer-Vergütung in Papierform sind nicht mehr zulässig.
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben nun sowohl das BMF als auch die Europäische Kommission aufgefordert, die Frist für die Vorsteuer-Vergütung einmalig [i]Vorschlag: Einmalige Verlängerung um sechs Monateum ein halbes Jahr bis zum zu verlängern (statt ). Hintergrund sind massive technische und formale Probleme bei der Erfassung, Weiterleitung und Bearbeitung der elektronischen Anträge.
Hackmayer/Zeidler, Das neue Vorsteuer-Vergütungsverfahren ab dem , BBK 12/2010 S. 552, NWB YAAAD-44476.
Bathe, Umsatzsteuer bei Verrechnungen innerhalb eines Konzernverbunds – Beispielsfälle zu u...