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BBK 16/2010 S. 753

Kurzarbeitergeld: Erneute Verlängerung

Mit der Verabschiedung des sog. „Beschäftigungschancen-Gesetzes” hat der Gesetzgeber die Sonderkonditionen für das Kurzarbeitergeld [i]Bis 31. 3. 2012 verlängertbis zum verlängert. Arbeitgeber erhalten damit die Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld ihrer Beschäftigten ab dem siebten Monat der Kurzarbeit auch über das Jahresende 2010 hinaus vollständig erstattet .

Weiterhin gelten die Sonderregelungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld : So kann abweichend zur grundsätzlichen Bezugsfrist von sechs Monaten bis zu einer maximalen Dauer von 18 Monaten Kurzarbeitergeld gewährt werden.

Richard Markl
und Christian Eisele