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Berufsrecht | Kein Anschein für Reinvestition von Erlösen aus dem Verkauf von Bauland
Der Steuerberater ist nicht verpflichtet, einem Landwirt den Ankauf von Ackerflächen zur Steuerersparnis zu empfehlen, er muss ihn nur bei der Investitionsentscheidung auf deren Folgen hinweisen. Es besteht allerdings kein allgemeiner Erfahrungssatz, demzufolge Landwirte Erlöse aus dem Verkauf von Grund und Boden (bzw. allgemein von Wirtschaftsgütern i. S. des § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG) in die dort in Satz 2 genannten Wirtschaftsgüter reinvestieren, um den Steuerabzug der Veräußerungsgewinne von den Anschaffungskosten zu ermöglichen. Im Streitfall hatten Mitarbeiter einer Steuerberatungsgesellschaft Baulandverkaufserlöse u. a. auf die Anschaffungskosten für Agrarmaschinen und eine Halle des ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebs übertragen, was die Betriebsprüfung nicht anerkannte. Außerdem hatten die Mitarbeite...