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Bewertung | Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts kommt es nach dem auch nach der bis zum Jahr 2006 geltenden Rechtslage nicht auf die Wertverhältnisse zum , sondern zum Bewertungsstichtag an. Dies gilt sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke.
Die Bedeutung des Urteils besteht hauptsächlich in der Klarstellung, dass sich bei der Bedarfsbewertung nach §§ 138 ff. BewG a. F. der im Zuge der sog. Escapeklausel nachweisbare niedrigere gemeine Wert auf den Besteuerungszeitpunkt bezieht. Für die Praxis ist ferner von [i]Eisele/Schmitt, NWB 28/2010 S. 2232Interesse, dass fehlerhafte Sachverständigengutachten nicht schlechthin zurückgewiesen werden können, wenn ihre Nachbesserung möglich ist.