Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Düsseldorf 13.04.2010 17 K 1654/09 F, NWB 33/2010 S. 2595

Lohnsteuer | Berücksichtigung einer Gehaltsrückzahlung

Die Rückzahlung eines überzahlten Gehalts ist – so der 17. Senat des im Jahr der Rückzahlung steuermindernd zu berücksichtigen und zwar auch dann, wenn das Gehalt bei seinem Zufluss nicht besteuert worden ist. Die Grundsätze von Treu und Glauben standen im Streitfall der steuerlichen Berücksichtigung der Rückzahlung nicht entgegen.