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Geschäftsveräußerung im Ganzen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAD-48022 Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens an einen Unternehmer für dessen Unternehmen übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht werden. Das gilt auch dann, wenn der Erwerber mit dem Erwerb des Unternehmens seine unternehmerische Tätigkeit beginnt oder diese nach dem Erwerb in veränderter oder modernisierter Form fortführt. Hat der Erwerber jedoch die Absicht, den Betrieb sofort aufzugeben, handelt es sich nicht um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Übertragung oder langfristige Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen
[i]Übertragene Vermögensgegenstände müssen Fortsetzung der vom Veräußerer ausgeübten Tätigkeit ermöglichenBei Übereignung eines Unternehmens ist eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung auch dann anzunehmen, wenn unwesentliche Wirtschaftsgüter ausgenommen bzw. wesentliche Wirtschaftsgüter ausgenommen, aber an den Erwerber verpachtet werden. Denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH kommt es nicht darauf an, dass der Steuerpflichtige sein gesamtes Unternehmensvermögen auf den Erwerber überträgt. Vielmehr ist entscheidend, dass die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bisher durch d...