Mineralölsteuerpflicht für Kraftstoff im Zusatztank
eines LKW
Leitsatz
Kraftstoffbehälter, die nicht
vom Hersteller selbst, sondern von einem Vertragshändler des Herstellers
auf Wunsch des Käufers eingebaut worden sind, sind keine
Hauptbehälter. Dies gilt selbst dann, wenn der Vertragshändler als
Vertreter des Herstellers angesehen werden kann. Deswegen die
Ausnahmevorschrift des § 15 Abs. 4 Nr. 1 EnergieStG nicht zur Anwendung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAD-47988
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.