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Funktionsverlagerung einer inländischen Personengesellschaft auf ein ausländisches Wirtschaftsgebilde
Anwendungsfragen und Gestaltungsmöglichkeiten
Wie lässt sich das ausländische Wirtschaftsgebilde in das deutsche Steuersystem einordnen?
Welche steuerlichen Konsequenzen hat die Qualifikation des ausländischen Wirtschaftsgebildes als Personen- bzw. als Kapitalgesellschaft?
Kommt § 1 AStG bei einem Verlagerungsvorgang im Rahmen des UmwStG zusätzlich zur Anwendung?
Verlagert eine in Deutschland ansässige Personengesellschaft eine Funktion auf ein ausländisches Wirtschaftsgebilde, so stellt sich die Frage, welche steuerlichen Folgen diese Handlung nach deutschem Recht auslöst. Daher gilt es zu klären, wie sich das ausländische Rechtsgebilde in das deutsche Unternehmensbesteuerungssystem einordnen lässt. Die zentrale Frage der Steuersubjektqualifikation ist somit, ob das ausländische Wirtschaftsgebilde nach nationalem Steuer- und Abkommensrecht als Kapitalgesellschaft oder als Mitunternehmerschaft i. S. des § 15 EStG zu behandeln ist. Je nach Einordnung der ausländischen Gesellschaft ergeben sich unterschiedliche Besteuerungsfolgen für den Verlagerungsvorgang beim inländischen Stpfl.
Frischmuth, Funktionsverlagerungsbesteuerung, StuB 2010 S. 91 NWB EAAAD-37145
I. Vorbemerkungen
Vorliegender Beitrag untersucht die ertragst...