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StuB 15/2010 S. 593

Wahl der Gewinnermittlungsart

(1) Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG ist gem. NWB RAAAD-33114 die Regel. Die Gewinnermittlungsarten Betriebsvermögensvergleich und Einnahmen-Überschussrechnung stehen nicht in einem Über- und Unterordnungsverhältnis zueinander. Sie sind zwei unterschiedliche, aber grundsätzlich gleichwertige Gewinnermittlungsmethoden. (2) Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich als Grundform hat nur Bedeutung für die Frage, nach welcher Methode der Gewinn zu ermitteln ist, wenn der Stpfl. keine (wirksame) Wahl für die eine oder andere Gewinnermittlungsart getroffen hat. In einem solchen Fall bleibt es bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Derjenige, der keinen Gewinn ermitteln will, hat auch (durch schlüssiges Verhalten) ...