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BFH 28.04.2010 III R 66/09, NWB 32/2010 S. 2516

Investitionszulage | Zulagebegünstigtes Gewerbe

Nach dem gilt Folgendes: (1) Der Begriff des verarbeitenden Gewerbes bestimmt sich im Investitionszulagenrecht nach der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen, zum Zeitpunkt der Investition jeweils geltenden Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ). Nach der WZ 2003 hängt die Zuordnung eines – Bauschutt und Abbruchmaterial recycelnden – Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe oder zum Bergbau von der Weiterverwendung des sog. Outputs als Endprodukt oder als Sekundärrohstoff für die weitere industrielle Weiterverarbeitung ab. (2) Die Zuordnung eines Betriebs zu einem Wirtschaftszweig der Klassifikation durch das Statistische Landes- oder Bundesamt haben die Finanzbehörden und auch das Finanzgericht in aller Regel zu übernehmen. Sie können jedoch überprüfen, ob de...