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BFH 18.05.2010 X R 29/09, NWB 32/2010 S. 2515

Einkommensteuer | Sog. Öffnungsklausel nicht für Beamten-Versorgungsanwartschaften

Im Rahmen der sog. Öffnungsklausel können in die Prüfung, welche Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, nach dem nur die tatsächlich geleisteten Beiträge einbezogen werden. Versorgungsanwartschaften eines Beamten bleiben unberücksichtigt.

Anmerkung:

Man kann wohl davon ausgehen, dass die Entscheidungsgründe dieses Urteils den Kläger nicht überzeugen und ihn deshalb auch nicht von einer Verfassungsbeschwerde abhalten werden. Von den bisher ergangenen Urteilen zur Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG, auf die sich der Senat bezieht, ist nur die Entscheidung v. 19. 1. 2010 - X R 53/08 NWB XAAAD-40402 mit der Verfassungsbeschwerde angefochten worden (Az. beim BVerfG: 2 BvR 844/10). Gleichgelagerte Fälle sollten daher offengehalten werden, sofern die ...BStBl 2010 I S. 74