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Abgabenordnung | Vorläufige Feststellung hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Das den Vorläufigkeitskatalog hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten modifiziert. Der Vorläufigkeitsvermerk gemäß Nr. 2 ist auch Bescheiden über die gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellung von Einkünften i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 EStG beizufügen. Im Vorläufigkeitsvermerk ist nur § 4f EStG (Feststellungszeiträume 2006 bis 2008) bzw. § 9c Abs. 1 und 3 Satz 1 EStG (Feststellungszeiträume ab 2009) zu zitieren.