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Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück bei (noch) formunwirksamem Geschäft
I. Sachverhalt
Am vereinbaren die ehrbaren hanseatischen Kaufleute V und K mündlich die Übertragung des Eigentums an der leerstehenden Immobilie X. Die Schlüssel werden sofort übergeben. K nimmt die Immobilie noch am in Besitz. Am schließen beide Parteien den notariellen und damit wirksamen Kaufvertrag ab.
II. Fragestellungen
Wann findet der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an der Immobilie von V auf K statt, wann kann demzufolge
V den Ertrag aus dem Abgang der Immobilie, S. 237
K den Zugang der Immobilie
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III. Lösungshinweise
1. No substance without form
Die zivile Rechtslage ist für die personale Zurechnung eines Vermögenswerts und damit für den Realisationszeitpunkt nicht irrelevant. In diesem Sinne führt die Einleitung des Kapitels „ Sale of Goods” in IAS 18.IE an: „ In particular, the law may determine the point at time at which the entity transfers the significant risks and rewards of ownership.” Es gilt somit zwar die Maxime substance over form, aber eben nicht substance without form.
Unabhängig davon, ob das wirtschaftliche Eigentum bzw. der Zeitpunkt seiner Übertragung (Realisation) et...