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NWB Nr. 32 vom Seite 2510

Zertifizierung von bestehenden Basisrentenverträgen

Antje Wißborn

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2531Mit dem JStG 2009 wurde geregelt, dass Beiträge zugunsten von Basisrentenverträgen nur noch anerkannt werden, wenn diese auf ein zertifiziertes Vertragsmuster geleistet werden. Dies gilt auch für bestehende Verträge. Gleichzeitig sind entsprechende Beiträge nur steuerlich abziehbar, wenn der Anleger in die Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung per Datenfernübertragung einwilligt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Ausgangslage

[i]HintergrundBeiträge, die die gesetzlichen Anforderungen an einen Basisrentenvertrag erfüllen, können seit dem Veranlagungszeitraum 2005 in besonderem Maße (wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) steuerlich berücksichtigt werden.

Zertifizierung

[i]Zertifizierung dient gleichmäßiger BesteuerungAb dem Veranlagungszeitraum 2010 müssen Basisrentenverträge für die steuerliche Berücksichtigung der Beiträge als Sonderausgaben zertifiziert werden. Dies dient einer gleichmäßigen Besteuerung und entlastet die Finanzverwaltung.

Auslegungsfragen

  • [i]EinzelfallfragenSofern in den Basisrentenverträgen die gesetzlichen Voraussetzungen grds. vereinbart, aber nicht explizit genannt sind, werden diese auch zertifiziert, wenn sie vor dem abgeschlossen wurden und der Anb...