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Grundstücksmarktberichte zur Regionalisierung der Grundbesitzbewertung
Rückgriff auf Grundstücksmarktberichte – Regelfall oder Ausnahme? (Teil 1)
Die bis zum anzuwendende Grundbesitzbewertung nach dem 4. Abschnitt des BewG war bundesweit einheitlich anzuwenden. So sah z. B. der § 146 BewG eine Kapitalisierung der Jahresmiete mit dem starren Faktor 12,5 vor. Regionale Besonderheiten wurden dadurch nicht berücksichtigt. Mit Einführung der Grundbesitzbewertung nach dem 6. Abschnitt des BewG im Rahmen des ErbStRG hat der Gesetzgeber neue Wege beschritten. Ab dem ist bei vielen Berechnungsfaktoren stets zu prüfen, ob vom örtlichen Gutachterausschuss ermittelte Werte vorrangig anzusetzen sind. Erst nachrangig kommen die gesetzlichen, bundesweit normierten Werte zum Ansatz. Daraus resultieren unterschiedliche Grundbesitzwerte je nach dem, ob für die Region, in der das Bewertungsobjekt belegen ist, solche Daten des Gutachterausschusses vorliegen oder nicht. Für den steuerlichen Berater ist es daher zur Abschätzung der Steuerbelastung wichtig, bereits vor der Durchführung der Schenkung oder dem Eintritt des Erbfalls zu wissen, ob und welche regionalen Daten im Einzelfall zur Anwendung kommen werden. Im nachfolgenden Beitrag stellen wir daher – beruhend auf unseren Erfahrungen für das Bundesland NRW – verschied...