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Prozessrecht | Zuständiges Gericht bei Streit über Massezugehörigkeit von Lohnanteilen
Die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts (§ 36 Abs. 4 InsO) beim Streit zwischen Insolvenzverwalter und Schuldner über die Massezugehörigkeit von Lohnanteilen im Hinblick auf die Vorschriften des Pfändungsschutzes folgt noch nicht aus der Anwendung vollstreckungsrechtlicher Beurteilungsnormen. Der Streit kann nur im Wege des Rechtsstreits entschieden werden, weil er keine Vollstreckungshandlung und keine Anordnung des Vollstreckungsgerichts betrifft, wie sie etwa nach den §§ 850b, 850c, 850f und 850i ZPO ergehen kann.