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FG Niedersachsen 11.03.2010 1 K 345/07, NWB 31/2010 S. 2437

Lohnsteuer | Private Nutzung von Vorführwagen

Das entschieden, dass die private Nutzung von Vorführwagen durch einen Angestellten eines Autohauses als geldwerter Vorteil einnahmenerhöhend zu erfassen ist. Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine auch private Nutzung des Dienstwagens. Der Kläger hatte in den Streitjahren Zugriff auf den Vorführwagenpool. Er durfte einen Vorführwagen aus dem niedrigen Preissegment für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen. Der Wagen verblieb von Arbeitsende bis Arbeitsbeginn am nächsten Tag und über das Wochenende bei dem Kläger. Nach der Aussage eines Zeugen musste der Vorführwagen auch bei einem Kurzurlaub („ein paar Tage”) nicht zurückgegeben werden. – Gegen die Entscheidung wurde Nichtzula...