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Körperschaftsteuer | Ablösung von Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Nach dem Eintritt des Versorgungsfalls ist eine Pensionsrückstellung mit dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wirtschaftsjahrs zu bewerten. Ein Verstoß gegen § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 i. V. mit Nr. 2 zweiter Halbsatz EStG und die daraus abzuleitenden sog. Überversorgungsgrundsätze liegt nur vor, wenn künftige [i]Versagung wegen ÜberversorgungPensionssteigerungen oder -minderungen am Bilanzstichtag berücksichtigt werden, nicht jedoch, wenn die zugesagte Pension höher als der zuletzt gezahlte Aktivlohn ist (Bestätigung des BStBl 2004 I S. 1045, Tz. 6). (2) Bei der Prüfung, ob eine sog. Überversorgung vorliegt, sind in die Berechnung der Aktivbezüge auch bei einer Betriebsaufspaltung nur diejenigen Gehälter einzubeziehen, welche von der die Altersversorgung zu...BStBl 2008 II S. 523BStBl 2008 I S. 681BStBl 1999 I S. 512BStBl 2005 II S. 261BStBl 2005 I S. 619BStBl 1996 II S. 204BStBl 2008 II S. 523