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Einkommensteuer | § 35a EStG bei Gartengestaltung
Im Streitfall hatten die Kläger im Jahre 2003 ihr neu errichtetes Eigenheim bezogen. In ihrer Steuererklärung für das Jahr 2006 machten sie gem. § 35a Abs. 2 EStG Aufwendungen für Erd- und Pflanzarbeiten und für die Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück geltend. Das Finanzamt lehnte die Ermäßigung ab. Die Klage hatte keinen Erfolg. Das FG Rheinland-Pfalz führte im Urteil v. u. a. aus, bereits aus dem Gesetzestext ergebe sich, dass eine kumulative Inanspruchnahme (also haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistung) für dieselbe Maßnahme nicht möglich sei. Es sei insgesamt nur eine einheitliche Maßnahme einer erstmaligen Gartengestaltung gegeben. Einer Berücksichtigung der Aufwendungen insgesamt stehe darüber hinaus entgegen, dass die Handwerkerleistungen, sowohl hinsichtlich der Erd- und Pfl...