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Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Neuregelung der Besteuerung von Quads und Trikes sowie weitere Änderungen
[i]Zens, NWB 21/2009 S. 1580Mit der Reform des Kraftfahrzeugsteuerrechts zum war für neu zugelassene Pkw der Einstieg in die CO 2-orientierte Besteuerung geschaffen worden. Zu den Fahrzeugen, die kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Pkw behandelt werden, gehören auch zulassungspflichtige dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, das zum in Kraft getreten ist, werden nunmehr für diese Kraftfahrzeuge Hubraum sowie Schadstoff- und Kohlendioxidemission als Besteuerungsgrundlagen festgelegt. Die hierbei verwendeten Emissionswerte und deren Zuordnung werden durch die Einhaltung von europäischen Abgasvorschriften dokumentiert. Weiterer Schwerpunkt des Änderungsgesetzes ist die Fortentwicklung und bundesweite Vereinheitlichung des Besteuerungsverfahrens. Die Kraftfahrzeugsteuer ist seit dem eine Bundessteuer, deren Verwaltung dem BMF obliegt. Ebenfalls zum war mit dem neuen § 3b KraftStG eine Begünstigungsvorschrift für schadstoffreduzierte Pkw mit Fremdzündungsmotor geschaffen worden, die in der Zeit vom bis zum erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ...