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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 29/10 EFG 2010 S. 1549 Nr. 18

Gesetze: § 4 Nr. 9 b UStG Art 13 Teil B Buchstabe f EWGRL 388/77 Art. 10 EG AO §§ 172, 130

Änderung von Umsatzsteuerfestsetzungen

Leitsatz

Bestandskräftige und festsetzungsverjährte Umsatzsteuerbescheide können grundsätzlich nicht deswegen geändert werden, weil § 4 Nr. 9 Buchstabe b UStG in den Streitjahren nicht im Einklang mit Art. 13 Teil B Buchstabe f der 6. EG-Richtlinie stand.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 1323 Nr. 21
EFG 2010 S. 1549 Nr. 18
BAAAD-47255

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