Erlass der deutschen ESt bei Wegzug in die Schweiz aufgrund Heirat
Leitsatz
1. Das FG darf Verwaltungsanweisungen nicht selbst auslegen, sondern nur darauf überprüfen, ob die Auslegung durch die Behörde
möglich ist.
2. Es besteht kein Anspruch auf Erlass der deutschen ESt, wenn zwischen dem Wegzug in die Schweiz und und der Heirat mit einem
schweizer Staatsangehörigen ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten liegt.
3. Die begrenzt fortbestehende Steuerpflicht eines Ehegatten im Inland verletzt nicht Art. 6 Abs. 1 GG.
4. Maßgeblich für die Überprüfung von Ermessensentscheidungen ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung; neuer
Sachvortrag oder neue Nachweise sind im Klageverfahren nicht berücksichtigungsfähig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1156 Nr. 18 EFG 2010 S. 1980 Nr. 23 IWB-Kurznachricht Nr. 3/2011 S. 84 GAAAD-47249
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